Leistungsübersicht
Hinweis
Um dem Zweck, ehrenamtlich soziale Hilfe zu leisten, gerecht zu werden,
ist es unser Ziel nach Möglichkeit auf eine Bezahlung zu verzichten, um
auf die sozialen Verhältnisse der Bedürftigen Rücksicht zu nehmen.
Wer hat Anspruch?
Die Hilfe steht allen Personen und Familien in den
Gemeinden Berglern, Langenpreising und Markt Wartenberg zur Verfügung,
die vorübergehend oder länger Hilfe wegen Krankheit oder wegen sonstiger
außergewöhnlicher Belastung brauchen.
Die Haushaltshilfe ist nicht als reine Putzhilfe in
Anspruch zu nehmen.
Die Nachbarschaftshilfe e.V. bietet keine Rechts-
oder Finanzberatung, sowie keine professionelle medizinische Hilfe.
Übersicht
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